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Grundstück für Abenteuerspielplatz: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte ein unbebautes Grundstück kaufen. Dieses Grundstück soll möglichst „im Freien“ liegen. Auf diesem Grundstück möchte ich eine Art Abenteuerspielplatz für Erwachsene errichten. Dazu möchte ich unter anderem zwei Schlafcontainer auf dem Grundstück platzieren, in dem die Gäste übernachten können. Der „Spielplatz“ kann von Gruppen über einen bestimmten Zeitraum gemietet werden. Meine Frage dazu bezieht sich zunächst einmal auf die Voraussetzung, die dieses Grundstück haben muss. Welche Art von Grundstück darf ich überhaupt nutzen, um dort ein derartiges Vorhaben umzusetzen? Ackerland, Spezialgrundstücke, Gewerbefläche? Oder gibt es dafür keine Bedingungen? Da es dort natürlich auch laut werden kann und die Gäste dort übernachten können und feiern, müsste ich dabei Besonderes beachten? Über eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und wird von dieser als Planungsinstrument genutzt. Er setzt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele fest und stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen dar. Durch den Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von ungefähr 10 - 15 Jahren festgelegt, welche Flächen der Gemeinde für welchen Zweck verwendet werden.

Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise:

  • Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S),
  • Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeindebedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen),
  • überörtliche Straßenverkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen), Bahnanlagen und Flächen für den Luftverkehr,
  • Grünflächen (z.B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe)
  • Wasserflächen (z.B. Seen, Häfen, Hochwasserschutzanlagen),
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald,
  • Flächen für Nutzungsbeschränkungen (z.B. Abstandsflächen),
  • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen,
  • Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Ob Ihr Vorhaben als Gewerbebetrieb, Flächen für Versorgungsanlagen (im Sinne von Sport bzw. Kita) oder als Grünfläche betrachtet wird, hängt von der geplanten Bebauung und der zuständigen Behörde ab.

Ich empfehle Ihnen, mit der zuständigen Behörde einen Termin zu vereinbaren, um dort das Vorhaben vorzustellen.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Januar 2020

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