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Gesundheitsberatung: freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Frage

Ich möchte mich als ganzheitliche Gesundheitsberaterin selbständig machen und frage mich, ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt. Zu meinem Hintergrund: Ich bin Diplom-Kauffrau (FH) und habe in mittelständischen Unternehmen - zuletzt in Managementfunktionen - gearbeitet. Ausbildung zum Biopraktiker (= ganzheitlicher Gesundheitsberater) und Ganzheitliche Diabetesberater. Zurzeit Ausbildung zur Erlangung des Heilpraktikerscheins. Konkret möchte ich Gesundheitsanalysen, Prävention, Diabetes- und psychologische Beratung anbieten. Meine Klienten: Privatpersonen und Mitarbeiter in Unternehmen. Können Sie mir zu meiner Frage eine verbindliche Auskunft geben oder können Sie mir einen Rat geben, wie ich vorgehen soll - zunächst das Finanzamt prüfen lassen o.ä.?

Antwort

Da es sich bei der von Ihnen geplanten Tätigkeit weder um einen Heilberuf noch um einen Heilhilfsberuf handelt, für die zudem keine besondere Zulassung vorgeschrieben ist, handelt es sich meiner Einschätzung nach hierbei um eine gewerbliche Tätigkeit. Dies gilt unabhängig davon, ob sich Ihre Leistungen an Privatpersonen oder Mitarbeiter von Unternehmen richten.

Die Freiberuflichkeit könnte jedoch bejaht werden, wenn Sie den Heilprakterschein erworben haben und Ihre Leistungen zum klassischen Tätigkeitsfeld eines/r Heilpraktikers/in gehören.

Bitte beachten: eine verbindliche Auskunft/Einstufung können Sie allein durch das örtlich zuständige Finanzamt erlangen. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit Ihrem Finanzamt auf.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
November 2018

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