Navigation

Gastdozenten beauftragen: Honorierung?

Frage

Wir sind ein Ehepaar, welches auf freiberuflicher Basis eine GbR-Gründung plant. Der Unternehmenszweck wird im Bereich des Trainings/Coachings sein. Hierbei sollen z.T. Schulabgänger oder Berufseinsteiger im ersten Schritt die Zielgruppe sein. Neben persönlichen Trainings planen wir auch öffentliche Veranstaltungen, zu denen sich die potentiellen Mandanten anmelden können. Bei den öffentlichen Veranstaltungen sollen z.T. Gastredner/Gastdozenten aus der Praxis eingeladen werden. Die Gastreferenten sollen in kein Angestelltenverhältnis übernommen werden und sind in diesem Bereich bisher nicht tätig. Die Gastdozenten sollen für Ihre Dienstleistung ein Honorar erhalten. Welche Möglichkeiten haben wir hier als GbR, dieses Honorar auf dem „einfachen“ Dienstweg zu bezahlen? Müssen der Gastdozenten eine freiberufliche Tätigkeit anmelden oder welche Optionen gibt es hier?

Antwort

Was verstehen Sie unter "auf dem einfachen Dienstweg"? Grundsätzlich sollten Sie auf Folgendes achten:

Weitere Tipps finden Sie in den GründerZeiten Nr. 24 „Recht und Verträge“ (GründerZeiten Nr. 24: Anmeldungen, Recht und Verträge (PDF, 835  KB)) und den GründerZeiten Nr. 09 „Steuern“ (GründerZeiten Nr. 09: Steuern (PDF, 513  KB)).

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
März 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben