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Gastdozenten beauftragen: Honorierung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir sind ein Ehepaar, welches auf freiberuflicher Basis eine GbR-Gründung plant. Der Unternehmenszweck wird im Bereich des Trainings/Coachings sein. Hierbei sollen z.T. Schulabgänger oder Berufseinsteiger im ersten Schritt die Zielgruppe sein. Neben persönlichen Trainings planen wir auch öffentliche Veranstaltungen, zu denen sich die potentiellen Mandanten anmelden können. Bei den öffentlichen Veranstaltungen sollen z.T. Gastredner/Gastdozenten aus der Praxis eingeladen werden. Die Gastreferenten sollen in kein Angestelltenverhältnis übernommen werden und sind in diesem Bereich bisher nicht tätig. Die Gastdozenten sollen für Ihre Dienstleistung ein Honorar erhalten. Welche Möglichkeiten haben wir hier als GbR, dieses Honorar auf dem „einfachen“ Dienstweg zu bezahlen? Müssen der Gastdozenten eine freiberufliche Tätigkeit anmelden oder welche Optionen gibt es hier?

Antwort

Was verstehen Sie unter "auf dem einfachen Dienstweg"? Grundsätzlich sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Ihre Dozenten/Gastreferenten sollten ihrerseits entweder eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit (entweder im Voll- oder Nebenerwerb oder als Kleingewerbe) ordnungsgemäß angemeldet haben;
  • Sie sollten eine Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID-Nr. haben und nachweisen können;
  • Sie sollten Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung stellen
  • Sie sollten darauf achten, dass Ihre Dozenten/Gastreferenten noch mindestens einen weiteren Auftraggeber haben und dass sie für die ordnungsgemäße Zahlung ihrer Steuern eigenverantwortlich sind. Weiterhin müssen Sie darauf achten, dass Sie die Dozenten nicht zu regelmäßig und wiederkehrend einsetzen und beschäftigen, da sonst ggf. das Thema „Scheinselbständigkeit“ auf Sie zukommen könnte (http://www.existenzgruender.de/DE/Unternehmen-fuehren/Personal/Personal-einstellen/Scheinselbstaendigkeit/Scheinselbstaendigkeit.html)

Weitere Tipps finden Sie in den GründerZeiten Nr. 24 „Recht und Verträge“ (GründerZeiten Nr. 24: Anmeldungen, Recht und Verträge (PDF, 835  KB)) und den GründerZeiten Nr. 09 „Steuern“ (GründerZeiten Nr. 09: Steuern (PDF, 513  KB)).

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
März 2018

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