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Gästeservice für Firmenkunden: Genehmigungen?

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Frage

Ich möchte ein Unternehmen gründen, das Dienstleistungen anbietet im Bereich Firmenkunden bzw. der Gäste, die zu deutschen Firmen zwecks Verhandlungen oder Maschinenabnahmen kommen. Wir bieten den Firmen an, ihre Gäste vom Flughafen abzuholen und zum Kunden bzw. Hotel zu bringen, die Gäste wieder zurück zum Flughafen zu bringen, die Gäste außerbetrieblich zu betreuen und mit den Gästen Sightseeing-Touren zu machen. Bedarf es hierzu irgendwelcher Lizenzen oder kann das ohne zusätzliche Lizenzen, einfach mit der Anmeldung eines Gewerbes gemacht werden? Eine Erweiterung für kleine Gruppen bis 7 Personen im touristischen Bereich ist auch vorgesehen. Ein kurzes Feedback würde mir sehr bei der Planung meines neuen Unternehmens helfen.

Antwort

Zunächst sollten Sie in möglichst vielen Gesprächen mit unterschiedlichen Firmen klären, wie entsprechende Besuche aus dem Ausland aktuell gehandhabt werden. Oftmals bestehen hier bereits Kooperationen mit Hotels (inkl. Transfer) bzw. gibt es eigens dafür zuständige Mitarbeiter oder Konkurrenzfirmen.

Finden Sie nach Möglichkeit den richtigen Ansprechpartner (Xing bzw. die Firmenhomepage sind gute Quellen) und lassen sich durchstellen. Große Firmen haben meist eine Telefonzentrale und ich vermute schwer, dass die dortigen Mitarbeiter nicht unbedingt wissen, wer genau die Kundenbesuche organisiert. Ich würde mich hier zunächst einmal mit jemandem aus dem Vertrieb oder dem Marketing verbinden lassen. Das Ganze ist auch eine gute Übung für die spätere Kundenakquise, die weitestgehend nur über die deutschen Firmen laufen kann. Eine zusätzliche Informationsquelle können spezialisierte Agenturen und Reisebüros sein. In jedem Fall lohnt sich auch der Blick auf mögliche Wettbewerber. Wettbewerber in anderen deutschen Städten (denen Sie später keine Konkurrenz machen) sind oftmals sehr auskunftsfreudig sobald Sie sich als zukünftiger Kollege vorstellen. Falls es hier keine Wettbewerber gibt, muss dringend die Frage gestellt werden weshalb nicht?!

Sollte sich im Rahmen der Gespräche ein echter Bedarf herauskristallisieren, müssen Sie für sich klären, was GENAU Sie anbieten wollen/sollen/können: Wollen die deutschen Geschäftspartner Ihren Kunden das Land zeigen oder mit Ihnen abends ins Hofbräuhaus? Oder wollen die Kunden vor allem zum Shopping in die Maximilianstraße? Wie lange ist eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer? Wie viele Personen reisen durchschnittlich für einen Besuch an? Welchen Zeitrahmen haben die Besucher (schließlich sind sie zum Arbeiten im Land)? Welche Vorstellungen haben Besucher unterschiedlicher Nationalitäten?

Sollte Ihre Analyse beispielsweise ergeben, dass 78% der besuchten Betriebe Maschinenbauer und IT-Unternehmen sind, dass aktuell geschätzt 43% der Geschäftsbesucher in München aus China stammen, dass die meist dreiköpfigen Besuchsgruppen durchschnittlich zwei Tage bleiben und neben den Geschäftsterminen vor allem bayerisches Abendessen und Souvenirshopping mögen, jedoch keine spezialisierte Fachfirma im Raum München ein entsprechendes Angebot anbietet obwohl vergleichbare Unternehmen in Hamburg und Frankfurt hier gute Geschäfte machen, dann würde ich genau dort ansetzten.

Sie sollten im Rahmen der Zielgruppenanalyse/des Business Plans auch klären, wen Sie mit Ihrem Angebot vorrangig ansprechen wollen. Ein ergänzendes Angebot im touristischen Bereich kann eine weitere Einkommensquelle werden, allerdings müssen Sie hier zusätzlich eine ganz andere Zielgruppe bewerben und damit auch Ihr Werbebudget aufteilen. Das kann sinnvoll sein, muss es aber nicht. Beschäftigen Sie sich wie oben beschrieben intensiv mit dem Markt und erstellen Sie darauf basierend ein maßgeschneidertes Leistungsangebot.

Oftmals ist die Betreuung der Gäste auch an eine sprachliche Qualifikation gebunden. Das heißt, chinesische Geschäftskunden möchten am liebsten von chinesisch sprechenden (ggf. reicht hier Englisch) „Reiseführern“ betreut werden. Hier können Sie den deutschen Firmen einen echten Mehrwert bieten und sich ggf. von der Konkurrenz abheben, indem Sie (je nach Bedarf) Fachpersonal beschäftigen, das mit den jeweiligen kulturellen und sprachlichen Gegebenheiten vertraut ist.

Für die Beförderung von Personen benötigen Sie eine sog. Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung. Nähere Informationen auch hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises München unter www.landkreis-muenchen.de.

Die notwenigen Versicherungen sowie alle steuerrechtlichen Fragestellung sollten Sie unbedingt im Vorfeld der Gewerbeanmeldung mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung!

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Juli 2016

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