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Finanz- und Versicherungsberatung: freiberuflich oder gewerblich?

Frage

Ich würde gerne neben meinem Hauptberuf als angestellter Controller in einer Selbständigkeit andere Leute auf Honorarbasis zum Thema Finanzen beraten. Mögliche Themen, die ich gerne behandeln möchte sind: Versicherungen (welche gibt es und wie relevant sind sie), Erklärung des Steuersystems - was sind z.B. Werbungskosten (keine Steuerberatung), Altersvorsorge (was kann man machen), Geldanlage (Aufzeigen verschiedener Wege z.B. Festgeld, ETF etc.). Über diese Themen möchte ich andere Leute aufklären, ohne dabei vorzugeben, welchen Weg sie zu gehen haben. Als Qualifikation habe ich einen Master of Science Wirtschaftswissenschaften. Wird diese Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich eingestuft?

Antwort

Die Einordnung Ihrer Tätigkeit ist nicht ganz einfach. Sie dürfte sich in einem Graubereich zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeiten bewegen. Einerseits ist ein beratender Betriebswirt freiberuflich tätig. Jedoch muss sich dessen Tätigkeit auf mindestens einen betrieblichen Hauptbereich beziehen (BFH, Urt. v. 25.4.1978, Az. VIII R 149/74, dem folgend weitere Urteile). Auch die Beratung in bestimmten betrieblichen Grundsatzfragen reicht aus. Eine reine EDV-Beratung hingegen ist gewerblich tätig. Problematisch ist die Kommunikationsberatung.

Eine Reihe von Elementen wie bspw. die Versicherungsberatung und die Anlageberatung ist jedoch gewerblich, sodass ich Ihre gesamte Tätigkeit als gewerblich einstufen würde.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Dezember 2018

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