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Fahrzeugbetreuung auf Messen: gewerbliche Tätigkeit?

Frage

Ich bin Wirtschaftsingenieur und betreue Fahrzeuge von Automobil-Herstellern auf Automessen, privaten Veranstaltungen und bei Foto- und Video-Shootings. Diese Concept-Fahrzeuge sind handgefertigte Einzelstücke und sehr wertvoll. Ich darf diese Fahrzeuge zu Show-Zwecken oder zur Verladung fahren. Außerdem darf ich diese Fahrzeuge mit Funktionen wie z.B. der Lichter, Displays oder besonderer Arten/Mechanismen der Türöffnung bedienen. Ich muss im Rahmen der Tätigkeit darauf achten, dass das Fahrzeug nicht von Personen, der Sonnen- oder Lampenstrahlung oder anderer Widrigkeiten beschädigt wird. Manche dieser Fahrzeuge sind nicht ohne Weiteres ohne eine Einweisung bedienbar. Kann ich als Freiberufler arbeiten?

Antwort

Die von Ihnen dargestellte Tätigkeit ist für mich ebenso neu wie interessant. Allerdings muss ich feststellen, dass die wichtigsten Voraussetzungen für eine steuerliche Freiberuflichkeit bei Ihnen nicht gegeben sind. So entspricht die skizzierte Dienstleistung nicht den Berufsbildern von Wirtschaftsingenieuren oder Ingenieuren. Auch eine beratende Tätigkeit nach dem Einkommensteuergesetz scheidet aus, da Sie zwar über die erforderliche Ausbildung verfügen, jedoch nicht in mindestens einem Hauptgebiet der Betriebswirtschaftslehre tätig sind. Andere Zugänge in den freien Berufen erscheinen ebenfalls nicht möglich. Ich bedaure, Ihnen keine positive Auskunft geben zu können und wünsche Ihnen viel Erfolg!

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
April 2018

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