Frage
Ich überlege aktuell mich selbständig zu machen und die Dienstleistung "Fachkraft für Arbeitssicherheit" für Betriebe anzubieten. Ist dies eine freiberufliche Tätigkeit oder muss ich zur HWK oder IHK? Wie finde ich das raus?
Ich überlege aktuell mich selbständig zu machen und die Dienstleistung "Fachkraft für Arbeitssicherheit" für Betriebe anzubieten. Ist dies eine freiberufliche Tätigkeit oder muss ich zur HWK oder IHK? Wie finde ich das raus?
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist zu prüfen, inwieweit Ihre Tätigkeit nach Ausbildung und Berufsbild ingenieurähnlich ist. Wie Sie den folgenden Darlegungen entnehmen können, sind Übereinstimmungen nur teilweise gegeben, da "Sicherheitsingenieure" verstärkt analytisch, planerisch oder auch in Forschung und Entwicklung tätig sind und insgesamt über ein breiteres Aufgabenspektrum verfügen. Die Quelle für den Vergleich ist die Bundesagentur für Arbeit.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsprozesses. Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten überwiegend in Produktionsbetrieben. Das können Industrie- oder Handwerksbetriebe nahezu aller Wirtschaftszweige sein. Aber auch in Handels- oder Dienstleistungsunternehmen sowie in Verwaltungseinrichtungen können sie beschäftigt sein.
Ingenieur Sicherheitstechnik
Ingenieure und Ingenieurinnen für Sicherheitstechnik untersuchen Immobilien und Anlagen auf Sicherheitsrisiken und Gefahrenquellen, z.B. hinsichtlich des Brandschutzes oder der Arbeitssicherheit. Sie verfassen Stellungnahmen zu Maßnahmen und Verfahren, mit deren Hilfe Störfälle vermieden werden können, und beraten Entwickler, Hersteller und Anwender von technischen Geräten und Anlagen in Bezug auf sicherheitstechnische Aspekte. Ingenieure und Ingenieurinnen für Sicherheitstechnik arbeiten in Betrieben und Unternehmen aller Branchen, vor allem der erzeugenden, verarbeitenden und anwendenden Industrie, im Handel, Transport und Verkehr, aber auch in öffentlichen Verwaltungen und in der Forschung. Auch bei technischen Überwachungsorganisationen, Berufsgenossenschaften oder bei Versicherungen können sie tätig sein.
Ist allerdings ein Ingenieur als Fachkraft für Arbeitssicherheit fortgebildet, so wird man ihm den Freiberuflerstatus im steuerlichen Sinn zubilligen. Sie sehen, die Grenzen zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe sind fließend.
All dies schließt nicht aus, dass die Finanzverwaltung Ihre Tätigkeit als ingenieurähnlich akzeptiert. Aber: Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberuflern bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann ebenso häufig wie fälschlich von einer Anerkennung als Freiberufler aus. Wenn Sie sich trotz Unsicherheit als freiberuflich (im Steuerdeutsch: selbstständig) bei Finanzamt anmelden, so ist dies unschädlich, so lange nicht eine Betriebsprüfung nachträglich ein Gewerbe feststellt.
Beachten Sie bitte: Eine Sicherheit für die Einstufung als Freiberufler im steuerlichen Sinne gibt nur die so genannte "verbindliche Auskunft" des Finanzamtes. Eine derartige Festlegung der Finanzverwaltung ist jedoch mit sehr hohen Anforderungen und Kosten verbunden. Unsere Empfehlung ist, der Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen (selbstständigen) Tätigkeit eine schriftliche Begründung beizufügen. Die Höhe der Einkommensgrenze, ab der Sie tatsächlich Gewerbesteuer zahlen müssten, hängt von persönlichen und örtlichen (Hebesatz) Verhältnissen ab.
Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Januar 2013