Navigation

Einrichtung für nicht-pflegebedürftige Menschen mit psychischen Problemen: Kostenübernahme?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Ziel ist, eine Einrichtung für nicht-pflegebedürftige Menschen ab 50 Jahre zu gründen, die psychische Probleme haben. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

Antwort

Setzen Sie sich dazu am besten persönlich zunächst nach konkreter Konzepterstellung, die auch den Bedarf bzw. die Wettbewerbssituation der geplanten Tagesstätte vor Ort umfassend darstellt, mit dem örtlichen Sozialhilfeträger zusammen, denn die Betreuungskosten werden zumeist von der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII übernommen. Die Voraussetzungen und Wünsche des Sozialamtes können so unmittelbar Berücksichtigung finden, bevor die Phase der Realisation beginnt.

Liegen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das SGB XII nicht vor, sind die Betroffenen Selbstzahler. Die Kosten des Lebensunterhaltes und die Fahrtkosten sind in beiden Fällen selbst zu finanzieren oder es kann ebenfalls ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger gestellt werden.

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben