Antwort
Aus Ihrer Anfrage ist leider nicht eindeutig erkennbar, ob sich Ihre Frage bzgl. der Erlaubnis darauf bezieht, ob Ihre UG (haftungsbeschränkt) mit dem ursprünglichen Zweck der Dolmetscherdienste nun auch Schulungen anbieten darf, oder ob Sie als anerkannter Veranstalter für Seminare in Form von Bildungsurlaub nun auch In-House Schulungen anbieten dürfen. Deshalb werde ich auf beide Bereiche kurz eingehen.
Bieten Sie nunmehr auch Seminare an, die keinen Bezug zu Ihren bisherigen Dolmetscherdiensten haben, so könnten zwei unterschiedliche Unternehmenszwecke vorliegen. Dies ist grundsätzlich möglich. Unter Umständen wäre dann eine Änderung bzw. Erweiterung des Unternehmenszwecks erforderlich. Um Ihren Fall verbindlich zu bewerten, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem fachkundigen Steuer-/Unternehmensberater, Rechtsanwalt und/oder Notar auszutauschen.
Bezieht sich Ihre Frage hingegen auf die Möglichkeit neben den Seminaren in Form von Bildungsurlaub zusätzlich In-House-Schulungen anzubieten, so ist zu beachten, dass die Regelungen zum Bildungsurlaub und der Anerkennung von den jeweiligen Bundesländern individuell festgelegt werden. Die Rechtsgrundlage für das Bundesland Berlin bildet das „Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24.10.1990 (GVBI.S.2009), zuletzt geändert durch Artikel X des Gesetzes vom 17. Mai 1999 (GVBI.S.178)". Ihre Berichtspflicht gegenüber der Anerkennungsbehörde, scheint sich auf „Angaben über Gegenstand, Verlauf und Teilnehmer der anerkannten Veranstaltungen in nichtpersonenbezogener Form" zu beziehen. Hinzu kommen personenbezogene Daten der Teilnehmer, sowie die Betriebsgröße des Arbeitgebers. Somit sollte es unproblematisch sein, als anerkannter Veranstalter für Seminare im Bereich Bildungsurlaub, auch weitere In-House-Schulungen anzubieten. Für eine verbindliche Auskunft, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Senatsverwaltung zu wenden, um mit den dortigen Ansprechpartnern den Sachverhalt zu besprechen.
Zusätzliche Informationen zum Berliner Bildungsurlaubsgesetz.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr Vorhaben!
Quelle: Hamid Rezai
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Gründungsberatung
Mai 2019