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Diplom-Pädagogin: Bewegungskurse/Übungskurse für Kinder anbieten?

Frage

Ich bin Diplom-Pädagogin und habe Pädagogik, Rehabilitationspädagogik und Bewegungserziehung studiert. Ich bin dabei, mich selbständig zu machen. Ich will Bewegungskurse/Übungskurse (Bewegungsförderung, Psychomotorik, Motopädagogik) für Kinder aller Altersgruppen, Jugendliche und Erwachsene sowie Kinderturnen anbieten. Benötige ich dazu noch irgendeine weitere Qualifikation, Lizenz oder Genehmigung?

Antwort

Nein, Sie brauchen dafür keine weiteren Genehmigungen, da Sie weder unter die Heilmittelberufe fallen noch Heilkunde ausüben wollen:
„Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“
Quelle:
Heilpraktikergesetz

Wenn Sie eine Kostenübernahme von Trägern, wie z.B. Jugendeinrichtungen wünschen, können indes ggf. Qualifikationsnachweise oder der Erwerb bestimmter Lizenzen notwendig sein. Das klären Sie dann direkt mit dem betreffenden Träger.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.

Stand:
Februar 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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