Antwort
Grundsätzlich spricht zunächst nichts dagegen, dass Sie die von Ihnen aufgeführten Leistungen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit anbieten. Wenn Sie dies mehreren Solaranlagenbertreibern anbieten wollen, ist dies sogar dringend so zu empfehlen und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Da jedoch der genaue Umfang und Rahmen Ihrer geplanten Tätigkeiten abschließend noch nicht greifbar und festlegbar ist, ist empfehlenswert, den bei der Gewerbeanmeldung anzugebenden Geschäftszweck auch sehr weit zu definieren bzw. zu fassen. Damit haben Sie die Möglichkeit, die zukünftig ggf. zusätzlichen Tätigkeiten auch ohne eine Änderung / Ummeldung der Gewerbeanmeldung auszuführen. Sie können auch gleichzeitig mehrere Geschäftszwecke eintragen lassen. Mit der Bezeichnung "Hausmeisterservice" haben Sie z.B. bereits eine breite Angebotspalette abgedeckt. Gesondert ausweisen könnten Sie z.B. daneben "Pflege der Grünflächen von Solaranlagen", um den besonderen Bezug herzustellen > engen sich aber damit natürlich auch wieder etwas ein > denn ggf. möchten Sie Ihre Leistungen auch zukünftig anderen Unternehmen anbieten!?
Evtl. könnte bei der Gewerbeanmeldung die Frage aufkommen, ob Sie auch eine eintragungspflichtige Tätigkeit ausüben. Dies können sie bei dem derzeit geplanten Angebotsumfang verneinen. Beachten Sie aber unbedingt das Verzeichnis der Tätigkeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern - diese dürfen Sie natürlich dann zunächst nicht ausüben.
(vgl. z.B. nachfolgender Link:
www.hwk-muenster.de (www))
Beachten Sie bitte ferner, dass Sie derzeit planen, Ihre Leistungen in einem durchweg schrumpfenden Marktsegment anzubieten. Aufgrund der wirtschaftlichen/politischen Rahmenbedingungen ist zu erwarten, dass zukünftig weniger große Solaranlagen gebaut werden. Bei bestehenden Anlagen müssen sie sich ggf. daneben auch gegenüber bereits bestehenden Anbietern behaupten. Hier wird es neben dem Umfang und der Art der angebotenen Leistung, insbesondere auch auf den Service und den Preis ankommen. Kalkulieren Sie daher mit "spitzem Bleistift" und holen sich auch mal Wettbewerbsangebote ein, aber gehen Sie auf keinen Fall unter Ihre Gesamtkosten einschließlich Unternehmerlohn!
Zur Unterstützung bei der Erstellung einer - nur dringend zu empfehlenden - Planungsrechnung mit einer entsprechenden Kalkulationsbasis bzgl. eines notwendigen und möglichen Stundenlohnes, sprechen Sie z.B. Ihren Steuerberater an.
Hilfestellung finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums (www.existenzgruender.de (www)) und unter Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit (PDF, 8 MB) (www).
Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Oktober 2013