Antwort
Sie müssen lediglich auf dem Gewerbeschein vermerken lassen, was Geschäftsgegenstand Ihres Gewerbes ist, also z.B. Vermietung von Büroflächen.
Gewerbemieten unterliegen - anders als Wohnungsmieten - keinerlei gesetzlichen Regulierungen in Bezug auf den Preis. Die meisten Städte haben jedoch (rechtlich unverbindliche) Gewerbemietspiegel auf ihren Webseiten veröffentlicht. Ansonsten können Sie noch Preisauskünfte bei der Wirtschaftsförderung der Stadt, der Firmenkundenabteilung einer Bank in der betreffenden Stadt oder bei der zuständigen IHK einholen.
Ansonsten können Sie die Mietpreise für Büroflächen noch in den Angeboten anderer Vermieter bei den einschlägigen Immobilienportalen im Internet recherchieren.
Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Mai 2017
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