Bürodienstleistungen: Genehmigungen?
Frage
Ich plane mich im Bereich "Outsourcing & Projektmanagement" selbständig zu machen (Unternehmensform UG). Hierbei sollen die Übernahme einfacher Bürodienstleistungen angeboten werden, wie z.B. Schreibarbeiten, Rechnungskontrolle, Dokumentation & Archivierung, Betreuung von kleineren Projekten nach Vorgabe des Auftraggebers. Sehen Sie hier rechtliche Bedenken bzw. sind hier besondere Genehmigungen bei der Gewerbeanmeldung notwendig?
Antwort
Besondere Genehmigungen bei den dargestellten Tätigkeiten im Rahmen der geplanten Selbständigkeit sind mir nicht bekannt. Sie brauchen lediglich die Anmeldung beim Gewerbeamt.
Es wäre überlegenswert, den Businessplan dahingehend prüfen zu lassen, ob eine "Scheinselbständigkeit" vorliegen könnte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat zu dieser Thematik folgende Aussage getroffen (www.deutsche-rentenversicherung.de (www)):
"Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit
Dass Sie kein echter Selbstständiger, sonder nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien:
- die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten
- die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten
- die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen
- die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten
- die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind
Derartige Verpflichtungen eröffnen dem Auftraggeber Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, denen sich ein echter Selbstständiger nicht unterwerfen muss.
Wer dagegen tatsächlich selbstständig ist, trägt das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab.
Wichtig für die Beurteilung, ob Sie selbstständig sind, ist vor allem die Ausgestaltung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern. Aber nicht immer sind die Worte auf dem Papier deckungsgleich mit der Realität. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse im beruflichen Alltag an."
Quelle:
Ruth Rathsack
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
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Januar 2014
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