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Betreuungsdienst für hilfsbedürftige Menschen: Voraussetzungen?

Frage

Ich interessiere mich für die Selbstständigkeit mit einem Betreuungsdienst für hilfsbedürftige Menschen. Diese soll stundenweise bei den verschiedenen Kunden zuhause stattfinden, damit pflegende Angehörige entlastet werden. Leider kann ich nichts bis sehr wenig über die Voraussetzungen der Zulassung, Abrechnung mit Pflegekassen etc. finden.

Antwort

Dass Sie wenige Informationen finden, hat seinen Ursprung darin, dass die Anerkennung durch das jeweilige Bundesland geregelt wird, die entsprechend untereinander differieren. Im Landesrecht werden auch die jeweiligen Zulassungsstellen benannt.

Wenn Sie in eine Suchmaschine „Niedrigschwellige Betreuung“ sowie Ihr Bundesland angeben, werden Sie in den Suchergebnissen auch die entsprechende Landesregelung und die dazugehörigen Abläufe finden.

Beispielhaft übersende ich Ihnen die Informationen zur Niedrigschwelligen Betreuung im Land Niedersachsen: http://www.niedrigschwellige-betreuungsangebote-nds.de/index.cfm?uuid=595067A5C2975CC8A31D424DB932DB92
sowie http://www.ms.niedersachsen.de/startseite/themen/pflege/pflegeversicherung/niedrigschwellige_betreuungsangebote/niedrigschwellige-betreuungsangebote-mit-landesfoerderung-flaechendeckend-ausgebaut-14158.html

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2017

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