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Betreuungs- und Entlastungsleistungen anbieten: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Pflegedienstleiterin und überlege mich selbständig zu machen als Dienstleister für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ich habe jahrelange Erfahrungen im ambulanten Bereich. Können Sie mir einige Hinweise geben, wie ich meine Idee Schritt für Schritt umsetzen kann? Ich habe in den letzten Jahren erfahren, dass dieser Bereich noch eine Marklücke ist.

Antwort

1. Überlegung der Zielsetzung Ihrer Selbständigkeit für Sie persönlich: Wie groß sollen Ihre finanziellen Mittel jeden Monat sein und welchen Zeiteinsatz können Sie dafür leisten?

2. Recherche & Ideensammlung: Welche Probleme im Bereich der Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie besser lösen als andere bislang?

3. Ideensortierung, Ideenprüfung/-bewertung im Hinblick auf Ihr persönliches Ziel sowie den betreffenden Standort: Ist die Zielgruppe vor Ort groß genug, um Nummer 1 zu erfüllen? Passt der dafür notwendige Zeiteinsatz?

Lassen Sie sich von einem Experten und damit einem guten Unternehmensberater begleiten, der Ihre Branche kennt und der Sie sicher Schritt für Schritt durch das „Gründungsprogramm“ führt, um alle Stolpersteine sicher zu umgehen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2019

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