Antwort
Grundsätzlich sollten bei der Einführung eines Konsignationslagers bestimmte Faktoren beachtet werden, damit ein erfolgreicher - nachhaltiger - Betrieb gewährleistet werden kann.
Einen klassischen „Standard-Leitfaden“ bzw. einen auf Sie zugeschnitten Leitfaden können wir Ihnen dabei leider nicht an die Hand geben. Gerne geben wir Ihnen jedoch die nachfolgenden „allgemeinen Handlungsempfehlungen“ mit auf dem Weg.
Bevor Sie ein Lager anmieten, sollten Sie sich zunächst gründliche Gedanken zur Standortwahl und zur Infrastruktur machen - gerade in Hinblick auf eine optimale Abwicklung und auch unter Kostengesichtspunkten.
Zudem sollten Sie die Artikel bzw. Ersatzteile genau definieren, spezifizieren und prüfen - gerade bzgl. der Marknachfrage, der Umschlagshäufigkeit, des Lagervolumens, den Versandmöglichkeiten etc.
Daneben sollten Sie verbindliche - schriftliche - Vereinbarungen mit Ihren Lieferanten treffen (vertragliche Grundlagen empfehlen wir Ihnen rechtlich prüfen zu lassen!), erste Gespräche mit Versandunternehmen führen und die Konditionen und Anforderungen selbiger prüfen sowie auf dieser Basis eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen.
Zusätzlich könnte auch die Finanzierung des Warenlagers ein Thema sein - abhängig von der Vereinbarung mit den Lieferanten. Je nach Artikel, Volumen und Umfang, bindet ein Warenlager mitunter viel Kapital. Insoweit sollten Sie genau überlegen, inwieweit Sie hier in etwaige „Vorleistungen“ gehen und auf jeden Fall eine genaue Aufstellung und Prüfung der Investitionskosten vornehmen.
Auch die Versicherung, wie von Ihnen schon angesprochen, ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Gründung des Unternehmens. Die Art der Versicherung hängt von den Auflagen des Lieferanten, der Umschlaghäufigkeit, Inhalt und Umfang des Warenlagers etc. ab. Hier empfehlen wir Ihnen frühzeitig Kontaktaufnahme und Beratung durch einen versierten Versicherungsmakler.
Da Sie im Auftrage eines im EU-Ausland ansässigen Unternehmens handeln, sind Sie gezwungen, die verschiedenen steuerlichen Regelungen zwischen Deutschland und dem entsprechenden EU-Ausland zu beachten.
Die Lieferungen müssen nach allgemeinen Grundsätzen des entsprechenden Landes beurteilt werden. Einige Länder haben speziell für Konsignationslager umsatzsteuerliche Vereinfachungen geschaffen. Da diese Thematik äußerst komplex ist, sollten Sie im Vorfeld der Gründung auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren.
Bevor Sie Ihr Unternehmen anmelden, sollten Sie sich zudem auch bzgl. der Rechtsform Ihres Unternehmens im Klaren sein und entsprechende Gedanken machen. Dies hat Auswirkung auf Ihre Haftung und die steuerliche Behandlung und Abwicklung. Auch hier empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater.
Wir hoffen Ihnen mit den v. g. Ausführungen etwas weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.
Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
März 2019
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