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Beratung von Immobilienverkäufern: Voraussetzungen?

Frage

Ich bin sein über zehn Jahren im Angestelltenverhältnis in der Vermarktung von Immobilien tätig, habe den Beruf der Immobilienkauffrau gelernt, verfüge aus einer früheren Tätigkeit die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO und plane eine Existenzgründung (vorerst als Kleinunternehmen). Ich möchte Immobilienverkäufer ausschließlich beraten und unterstützen, OHNE dass diese einen Maklervertrag abschließen müssen. Meine Tätigkeiten möchte ich nach Stunden und/oder Servicepauschale und/oder Honorar in Rechnung stellen. Es wird keine Vermarktung durch mich über Werbung/ Anzeigen/ Inseraten erfolgen. Diese wird nach meinen tiefgründigen Beratungen der Verkäufer privat vornehmen. Gibt es diese Möglichkeit überhaupt oder lässt es das Gesetz nicht zu? Wenn ja, welches? Ich kann im Internet dazu kaum etwas finden.

Antwort

Für die von Ihnen geplante Gründung eines Kleinunternehmens ist eine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwaltskanzlei sehr empfehlenswert. Um Sie umfassend in alle Richtungen beraten zu können, ist zunächst eine genaue Erfassung aller Details Ihrer aktuellen Situation als Angestellte und aller Ihrer Überlegungen für die geplante Geschäftsgestaltung sehr wichtig. Zunächst kann die Kanzlei Sie dann dazu beraten, welche Rechtsform in Betracht kommt und ob Sie Wettbewerbsprobleme bekommen werden, wenn Sie weiterhin als Angestellte in einem Unternehmen in der Vermarktung vom Immobilien und damit in der gleichen Branche tätig bleiben wollen, so verstehe ich Ihre Situationsbeschreibung. Sodann können Sie dann dazu beraten werden, wie Sie genau Ihre Dienstleistungen der Beratung definieren und welche Haftungsrisiken Sie damit eingehen und wie Sie am besten rechts- und beweissichere Verträge mit den Kunden abschließen, so dass Sie auch Vergütungsansprüche von Ihnen bei Ihren etwaigen nicht zahlungswilligen Kunden einklagen könnten. Hierfür gibt es unterschiedliche Gestaltungen, wobei wichtig ist, dass die Kunden sorgfältig darüber aufgeklärt werden, dass Sie keine Maklertätigkeit mit erfolgsabhängiger Provision erbringen wollen. Die Frage ist auch, was jeder Kunde genau von Ihnen erwarten darf, wie man dann eine mangelfreie Beratungsdienstleistung definiert und was bei Problemfällen passiert. Ein wichtiges Thema wird auch sein, ob Sie Bewertungen vornehmen wollen und Kaufpreisvorschläge machen werden, was bei Fehlbewertungen sehr haftungsträchtig sein kann.

Die Frage, ob Sie Werbung im Internet betreiben, weil Sie diesen Punkt erwähnen, ist nicht entscheidend, denn auch wenn Sie lediglich per Mundpropaganda weiterempfohlen werden oder direkt potentielle Kunden ansprechen, findet ja ein Geschäftsverkehr im Außenverhältnis statt. Ob und wie man Kunden anspricht, ist ein weiteres komplexes Thema, man muss ja auch alle Datenschutzbestimmungen einhalten und darf nur unter Beachtung entsprechender gesetzlicher einschlägiger Bestimmungen Privatpersonen mit Auftragserteilungsaufforderungen kontaktieren.

Wichtig dürfte für Sie auch die Frage sein, wenn das eine Marketingvorstellung von Ihnen sein sollte, ob Sie frühere oder potentielle neue Kunden des Unternehmens, in dem Sie angestellt sind, auffordern dürfen, Sie direkt mit Beratungen zu beauftragen statt dem Unternehmen, für das Sie tätig sind, eine Maklerprovision zu zahlen. Wegen der vielen Aspekte und in Betracht kommenden rechtlichen Konsequenzen in alle Richtungen ist eine individuelle Beratung durch eine Anwaltskanzlei daher das Beste und Sicherste für Ihre Geschäftsidee.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
März 2018

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