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Bastel-Workshops für Menschen mit Depressionen und Schmerzerkrankungen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte Bastel-Workshops speziell für Menschen mit Depressionen und Schmerzerkrankungen anbieten. Gibt es gesetzliche Vorgaben, an die ich mich zu halten habe? Es geht bei diesen Workshops nicht um eine Therapie oder eine Selbsthilfegruppe.

Antwort

Da Sie weder Therapien durchführen noch Selbsthilfegruppen anbieten, können Sie die Bastelworkshops ohne weitere Auflagen anbieten.

Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, melden Ihre selbständige Tätigkeit beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft an und klären mit Ihrem örtlichen Gewerbeamt, ob in Ihrem konkreten Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Kontaktieren Sie zudem Ihre Krankenversicherung, um zu erfahren unter welchen Umständen Sie zusätzliche Beiträge entrichten müssen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2019

Tipps der Redaktion:

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