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Autogenes Training anbieten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Ausbildung in Autogenem Training gemacht und konnte vor einigen Jahren auch mit den Krankenkassen abrechnen bzw. es wurde ein Zuschuss gewährt. Könnte ich mich mit meiner Ausbildung selbständig machen?

Antwort

Grundsätzlich können Sie sich selbständig machen und Autogenes Training auf Selbstzahlerbasis anbieten.

Für eine Bezuschussung oder Kostenübernahme durch die Krankenkassen werden bestimmte Anforderungen an die Kurse gestellt. Die konkreten Vorgaben finden Sie bei der Zentralen Prüfstelle Prävention, wo Sie auch die Anerkennung Ihrer Angebote beantragen können:
www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2016

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