Au-Pair-Agentur gründen: freiberufliche Tätigkeit?
Frage
Wir kommen aus Kolumbien mit "Ehegattennachzug"-Visa und würden uns gerne über die Gründung einer Au-Pair-Agentur informieren. Wir hoffen, dass Sie uns weiterhelfen können. Zur welcher Tätigkeit gehört eine Au-Pair-Agentur (freiberuflich oder gewerblich)?
Antwort
Die Gründung einer Au-Pair-Agentur ist als gewerblich einzustufen. Unternehmenssitz kann grundsätzlich auch Ihr Wohnsitz sein. Die Anmeldung erfolgt beim örtlich zuständigen Gewerbeamt (gemeindeabhängig auch Ordnungsamt u.a. genannt) und kostet in der Regel ca. 30 Euro. Neben der Gewerbeanmeldung ist es zwingend erforderlich, dass Sie über den entsprechenden Aufenthaltstitel zum Betrieb eines Gewerbes verfügen. Nähere Informationen hierzu und ggfs. die Antragsunterlagen erhalten Sie von Ihrer Ausländerbehörde. Empfehlenswerter Ansprechpartner für Gewerbetreibende ist zudem die örtlich ansässige Industrie- und Handelskammer (IHK): http://www.dihk.de/ihk-finder
Lesen Sie zum Thema "Existenzgründungen durch Migrantinnen und Migranten" auch unbedingt die GründerZeiten Nr. 10: Gründungen durch Migrantinnen und Migranten (PDF, 394 KB) sowie zu den "Rechtsformen" die GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen (PDF, 1.006 KB).
Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Oktober 2016
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