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Arbeitnehmerüberlassung: Eigene Mitarbeiter anderen Unternehmen zur Verfügung stellen?

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Frage

Ich möchte eine eigene Firma gründen als Dienstleister im Bereich Sicherheitsdienst (Gewerbeordnungserlaubnis vorhanden), Gebäudereinigung sowie auch Logistikdienstleistungen. Ich möchte dann mit Unternehmen arbeiten, die Aufträge vergeben. Ich als Auftragnehmer führe die Aufträge aus, indem ich meine Mitarbeiter, die ich bei mir einstellen werde, für die Unternehmen zur Verfügung stelle. Also arbeite ich mit meinen Arbeitnehmern zusammen für Unternehmen, die Aufträge haben als Dienstleistung bzw. Subunternehmer. Nun ist die Frage, ob ich dafür eine Erlaubnis zu Arbeitnehmerüberlassung benötige?

Antwort

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Dort können Sie sich auch beraten lassen, ob es sich bei Ihrem Modell um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt. Ausführliche Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 004 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juni 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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