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App über Apple-Store verkaufen: Gewerbe anmelden?

Frage

Ein Freund und ich möchten eine App über den Apple-Store verkaufen. Muss dazu ein Gewerbe angemeldet werden / Unternehmen gegründet werden und wie müssen eventuelle Gewinne versteuert werden?

Antwort

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung "auf Dauer angelegt" beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe. Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer Industrie- und Handelskammer oder dem Gewerbeamt, um zu klären, ob in Ihrem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Für steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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