Antwort
Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit erfolgt anhand der Katalogberufe und diesen ähnlichen Berufen. Die Ähnlichkeit zu einem Katalogberuf wird an der Vergleichbarkeit der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit beurteilt. Inwieweit dies bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit der Fall ist, kann mithilfe der uns vorliegenden Infos nicht sicher bestimmt werden.
Da Sie Ärztin sind, aber nicht auf Ihrem Fachgebiet unmittelbar arbeiten, sondern eher betriebswirtschaftliche Beratung anbieten, liegt u.E. eine gewerbliche Tätigkeit vor. Um aber hier eine korrekte Zuordnung zu treffen, empfehlen wir Ihnen sich von einem Steuerberater in Ihrer Nähe beraten zu lassen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die von Ihnen beschriebene Tätigkeit der Umsatzsteuer unterliegt, sobald die Höhe Ihrer Umsätze die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro überschreitet.
Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
November 2018
Tipps der Redaktion: