Navigation

Immobilie weiterverkaufen: Gewerbe notwendig?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Darf man als Privatperson eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung kaufen, renovieren lassen und dann verkaufen? Muss man dazu ein Gewerbe anmelden?

Antwort

Sehr geehrter Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ja, natürlich können sie eine Immobilie erwerben und diese dann renovieren und verkaufen.
Bitte informieren Sie sich über die Spekulationssteuer. Und beachten Sie, dass Sie ohne Gewerbeanmeldung die Renovierungskosten nicht steuerlich berücksichtigen lassen können.

Quelle:
Jadranka Lux
Akademie und Unternehmensberatungsinstitut
für Finanzmanagement und Organisation

März 2023

Tipps der Redaktion:

  • Bundessteuerberaterkammer
  • Bundesrechtsanwaltkammer
Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben