Frage
Ich bin selbständig im Versicherungsbereich und habe hier selbstverständlich ein Gewerbe als Einzelunternehmung angemeldet. Nun wollte ich heute ein zweites Gewerbe anmelden, etwas ganz anderes, nämlich Turniermanagement im Tennisbereich. Da ich keine Verknüpfung möchte, wollte ich das zweite Gewerbe unter meiner Privatanschrift anmelden.
Die Dame im Gewerbeamt sagte mir, dass dies nicht möglich ist, da ich als Einzelunternehmer keine zwei Hauptniederlassungen haben darf. Ich müsste das Gewerbe als Zweigniederlassung anmelden oder einfach mein bestehendes Gewerbe um die Tätigkeiten erweitern. Dies möchte ich aber so nicht, da ich im neuen Geschäftszweig den Gewerbesteuerfreibetrag ausschöpfen möchte und nun Angst habe, dass dieser Gewinn einfach auf meinen Gewinn des ersten Gewerbes aufgeschlagen wird. Können Sie mir helfen?