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Zweites Gewerbe anmelden: Zweigniederlassung?

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Frage

Ich bin selbständig im Versicherungsbereich und habe hier selbstverständlich ein Gewerbe als Einzelunternehmung angemeldet. Nun wollte ich heute ein zweites Gewerbe anmelden, etwas ganz anderes, nämlich Turniermanagement im Tennisbereich. Da ich keine Verknüpfung möchte, wollte ich das zweite Gewerbe unter meiner Privatanschrift anmelden.

Die Dame im Gewerbeamt sagte mir, dass dies nicht möglich ist, da ich als Einzelunternehmer keine zwei Hauptniederlassungen haben darf. Ich müsste das Gewerbe als Zweigniederlassung anmelden oder einfach mein bestehendes Gewerbe um die Tätigkeiten erweitern. Dies möchte ich aber so nicht, da ich im neuen Geschäftszweig den Gewerbesteuerfreibetrag ausschöpfen möchte und nun Angst habe, dass dieser Gewinn einfach auf meinen Gewinn des ersten Gewerbes aufgeschlagen wird. Können Sie mir helfen?

Antwort

Das Gewerbeamt hat Recht mit der Auskunft an Sie. Es gibt aber vielleicht andere Möglichkeiten, Ihr steuerliches Ziel zu erreichen. Am besten wenden Sie sich an einen Steuerberater, der auf Gewerbesteuer spezialisiert ist.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Oktober 2014

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