Antwort
Als Einzelunternehmer können Sie auch zwei Firmen, die einen gemeinsamen Firmensitz haben, betreiben. Erforderlich ist eine Gewerbeummeldung, Sie müssen die Gewerbeerweiterung dem Gewerbeamt melden.
Eine Einschränkung gibt es nur dann, wenn Ihr zweites Gewerbe erlaubnispflichtig ist. Das scheint bei Ihnen aber nicht der Fall zu sein.
Berücksichtigen müssen Sie dabei, dass durch den Betrieb von zwei Unternehmen auch steuerrechtliche Fragestellungen, z.B. ob das Finanzamt Ihnen für den Autoteilehandel einen Gewerbesteuerfreibetrag gewährt, relevant sind. Das Finanzamt könnte Sie auch verpflichten für die zweite Firma eine separate Buchhaltung zu führen und Ihnen eine zusätzliche Steuernummer zuteilen. Bitte wenden Sie sich für die steuerrelevanten Fragen an einen Steuerberater.
Es kann durchaus sinnvoll sein für beide Firmen eine separate Buchhaltung zu führen. Zumal es sich bei Ihren Firmen um ein Dienstleistungs- und um ein Handelsgewerbe handelt. Nur so können Sie Kosten und Erträge verursachungsgerecht zuordnen und erkennen ob Ihr jeweiliges Geschäftsmodell erfolgreich ist oder nicht.
Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt. Der interaktive Ämter-Finder bietet alle Adressen auch mit Ansprechpartnern aus Ihrer Region.
Quelle: Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH), Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung
Februar 2019
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