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Zusätzliche Tätigkeit auf Honorarbasis: Gewerbe ummelden?

Frage

Ich verfüge über eine Gewerbeanmeldung als Handelsvertreter HGB 84 (später umgemeldet auf HGB 93, Finanzvermittler § 34 f, d und i). Eine Firma in der unmittelbaren Nachbarschaft benötigt aufgrund einer langfristigen Krankheit einer Mitarbeiterin eine Vertretung. Muss ich, wenn die Tätigkeit auf Honorarbasis läuft, dafür eine Gewerbe-Ummeldung inkl. Bürotätigkeiten vornehmen oder ist das nicht erforderlich, da ich auch bereits einen Bürobetrieb führe.

Antwort

Wenn Ihre derzeitige Gewerbeanmeldung ausschließlich Tätigkeiten nach § 93 HGB umfasst, sind Sie Handelsmakler und haben u.E. damit ein klar definiertes Aufgaben-/Tätigkeitsfeld. In Ihrem konkreten Fall die entsprechenden Vermittlungstätigkeiten nach § 34 GewO (f,d und i).

Das umfasst u.E. keine „klassischen“ Bürotätigkeiten auf Honorarbasis.

Selbst wenn Sie einen Bürobetrieb führen, bedeutet das nicht, dass Sie automatisch auch Bürotätigkeiten bzw. Bürodienstleitungen im Rahmen Ihrer derzeitigen Gewerbeanmeldung abgedeckt haben und somit anbieten können.

Grundsätzlich ist es so, dass Sie alle Tätigkeiten (auch auf Honorarbasis) ausführen und anbieten können, die mit Ihrer gewerblich angemeldeten Tätigkeit abgedeckt sind.

D.h., sollten die von Ihnen geplanten Tätigkeiten für das benachbarte Unternehmen nicht durch Ihre angemeldete Tätigkeit abgedeckt sein, so müssten Sie diese u.E. zusätzlich anmelden.

Eine Alternative könnte es ggf. sein, dass Sie sich für einen befristeten Zeitraum fest anstellen lassen.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
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Mai 2019

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