Antwort
Wenn Ihre derzeitige Gewerbeanmeldung ausschließlich Tätigkeiten nach § 93 HGB umfasst, sind Sie Handelsmakler und haben u.E. damit ein klar definiertes Aufgaben-/Tätigkeitsfeld. In Ihrem konkreten Fall die entsprechenden Vermittlungstätigkeiten nach § 34 GewO (f,d und i).
Das umfasst u.E. keine „klassischen“ Bürotätigkeiten auf Honorarbasis.
Selbst wenn Sie einen Bürobetrieb führen, bedeutet das nicht, dass Sie automatisch auch Bürotätigkeiten bzw. Bürodienstleitungen im Rahmen Ihrer derzeitigen Gewerbeanmeldung abgedeckt haben und somit anbieten können.
Grundsätzlich ist es so, dass Sie alle Tätigkeiten (auch auf Honorarbasis) ausführen und anbieten können, die mit Ihrer gewerblich angemeldeten Tätigkeit abgedeckt sind.
D.h., sollten die von Ihnen geplanten Tätigkeiten für das benachbarte Unternehmen nicht durch Ihre angemeldete Tätigkeit abgedeckt sein, so müssten Sie diese u.E. zusätzlich anmelden.
Eine Alternative könnte es ggf. sein, dass Sie sich für einen befristeten Zeitraum fest anstellen lassen.
Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Mai 2019