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Wohnsitz in Belgien - Kunden in Deutschland: Anmeldung?

Frage

Ich möchte mich gerne selbständig machen. Ich arbeite in Belgien und habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Ich möchte neben meinem nicht-selbständigen Beruf auch kleinere Aufträge annehmen und beratend tätig zu sein. Hierfür muss ich in der Lage sein, Rechnungen zu schreiben und das Einkommen zu versteuern. Meine Kunden werden überwiegend aus Deutschland kommen. Darüber hinaus verstehe ich das deutsche Steuerrecht besser und habe in Belgien Schwierigkeiten mit der Sprachbarriere. Ich habe mir bereits eine Korrespondenzadresse in einer deutschen Stadt zugelegt. Nun möchte ich gerne wissen, ob das so einfach geht. Muss ich ein Gewerbe anmelden oder mich selbst als Freiberufler? Wie läuft das dann mit der Steuererklärung? Muss ich eine für Belgien und eine für Deutschland erstellen?

Antwort

Wir verstehen Ihre Anfrage so, dass Sie Ihre selbständige Tätigkeit von Belgien aus betreiben möchten, auch wenn Ihre Kundschaft zu einem großen Teil in Deutschland ansässig ist. Anmeldepflichtig sind Sie dann in Belgien - ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt von der konkreten Art der Tätigkeit ab. Zu versteuern haben Sie ihre diesbezüglich erzielten Einkünfte grundsätzlich in Belgien. Sind diese in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit in Deutschland, ist ggf. das Deutsch-Belgische Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.

Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Dezember 2015

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