Antwort
Generell ist es notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen, die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Die Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Zum einen gibt es die Freiberufler, die ihre Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden und zum anderen gibt es Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Auf Grund der allgemeinen Versicherungspflicht, muss auch ein Selbständiger eine Kranken- und Pflegeversicherung inne haben. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Sie können eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anzuzeigen. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.
Möchten Sie sich über ein privates Versicherungsunternehmen absichern, können Sie vorab zu Leistungen und Beiträgen eine Verbraucherzentrale befragen.
Für Fragen zur Rentenversicherung können Sie sich an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (0800 1000 4800) wenden.
Sie haben auch die Möglichkeit laut § 28a ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag für die Arbeitslosenversicherung zu begehren. Dies müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbständigkeit bei der Arbeitsagentur vornehmen. Im Jahr der Gründung und im darauf folgenden Kalenderjahr beträgt der Beitrag 43,58 Euro (Stand 2016) monatlich, ein halber Beitrag. Danach verdoppelt sich der Beitrag: www.arbeitsagentur.de
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist (www.dguv.de).
Eine wichtige Frage, die Sie vor der Gründung klären müssen, ist die Wahl der passenden Rechtsform. Bei dieser Entscheidung sollten Sie alle rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und persönlichen Folgen gegeneinander abwägen. Informationen zu Rechtsformen finden Sie in unserer GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen (PDF, 1.006 KB), in der eine Übersicht über mögliche Rechtsformen enthalten ist.
Auf unserer Internetseite www.existenzgruender.de finden Sie viele nützliche Informationen, Übersichten und Hilfsangebote. Unter www.existenzgruender.de gibt es weiterführende Informationen zu Gründungen. Im Themenbereich „Weg in die Selbständigkeit“ erhalten Sie Hinweise zu erforderlichen Gründungsschritten.
Für weitere Informationen können Sie unsere Publikationen, wie z.B. unsere „GründerZeiten“ oder die Broschüre „Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“ kostenfrei bestellen oder auch direkt downloaden (www.existenzgruender.de).
Z.B. gibt es in unseren „GründerZeiten“ Informationen zu folgenden Themen:
GründerZeiten Nr. 09: Steuern (PDF, 513 KB)
GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790 KB)
GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen (PDF, 1.006 KB)
Wir empfehlen Ihnen für eine persönliche Beratung die kostenfreien Beratungs- und Orientierungsangebote der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder anderen Anlaufstellen, die es in Ihrem Bundesland gibt. (www.existenzgruender.de)
Bei der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens und Ihrer ersten unternehmerischen Schritten können Sie sich aber auch von Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatern helfen lassen. Diese Beratungsleistungen können gefördert werden. Unter folgendem Link finden Sie einen Überblick der www.existenzgruender.de
In Ihrem Bundesland bieten die STARTERCENTER NRW u.a. Gründerinnen und Gründern Hilfestellung bei der Existenzgründung an. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter www.startercenter.nrw.de
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2016
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