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Versicherungskaufmann: Networkingangebote anmelden?

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Frage

Als selbständiger Versicherungskaufmann mochte ich zusätzlich mein Netzwerk nutzen, um Kontakte zwischen Kunden, Herstellern und Händlern der Möbelbranche herzustellen. Dazu berate ich Endkunden, stelle Kontakte zu Händlern her oder organisiere Veranstaltungen mit Herstellern. Melde ich zusätzlich ein Gewerbe an als Unternehmensberater oder was macht hier Sinn? Haupteinnahme ist meine Tätigkeit als selbständiger Versicherungskaufmann.

Antwort

So wie ich die Lage aufgrund der Informationen

  • Berufsausbildung als Kaufmann,
  • angemeldetes Gewerbe als Versicherungsagentur oder Kaufmann im Bereich Versicherungswesen,

sehe, geschieht das Networking (Organisation von Veranstaltungen sowie Zusammenbringen von Angebot/Nachfrage) noch ganz und gar im Rahmen Ihres angemeldeten Gewerbes. Es ist ein Auftreten am Markt im Sinne des werbenden Kaufmanns.

Ein einzelner Unternehmensberater agiert gewöhnlich als Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung (EStG § 18).

Quelle: Dr. Jan Peschka
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Jurist, Organisationspsychologe & Ökonom
4p-coaching.com gmbh
Januar 2020

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