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Unterschiedliche Geschäftsideen: eine Gewerbeanmeldung?

Frage

Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet (kein Kleinstunternehmen mehr - muss ab sofort USt. ausweisen). Dieses läuft auf Dekorationsartikel, Englisch-Nachhilfe. Zusätzlich möchte ich ein weiteres Gewerbe anmelden, um Hundeartikel zu verkaufen. Kann ich dies meinem ersten Gewerbe einfach zufügen oder muss ich ein zweites Gewerbe anmelden?

Antwort

Einfach hinzufügen i.S. von einfach machen, geht nicht, aber Sie müssen auch nicht zwingend ein zweites Gewerbe anmelden.

Wenn zusätzliche Waren und/oder Dienstleistungen angeboten werden sollen, die nicht mit der ursprünglichen Gewerbeanmeldung übereinstimmen, können Sie diese Erweiterung mit einer Gewerbe-Ummeldung bzw.-Erweiterung abdecken, ohne ein neues Gewerbe anmelden zu müssen.

Dies würde dann auch so in Ihrem Fall zutreffen, wenn Sie den Handel mit Hundeartikeln zusätzlich in Ihre bestehende Gewerbeanmeldung mit aufnehmen lassen > da für den Handel mit Hundeartikeln keine besondere Genehmigung und/oder Zulassung notwendig ist, stellt dies kein Problem dar.

Vorzunehmen ist dies in Ihrem zuständigen Gewerbeamt, wo Sie bereits Ihre erste Gewerbeanmeldung gemacht haben. Hier fällt in der Regel auch nur eine geringe Gebühr an. Bei manchen Gewerbeämtern kann dies inzwischen sogar online gemacht werden.

In der Regel sind dazu folgende Dokumente notwendig: bestehende Gewerbe-Anmeldung, Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde.

Wenn Sie "nur" eine Gewerbeanmeldung gemacht haben, ist das mit dem Tag der Anmeldung auch erledigt und Sie können direkt mit dem Handel beginnen.

Etwas umfangreicher wird es, wenn Sie zusätzlich eine Eintragung im Handelsregister vorgenommen hatten und/oder dies auf Grund der Rechtsform zwingend notwendig war.

Denn dann müssen Sie, z.B. bei einer GmbH für die Erweiterung bzw. Änderung des Unternehmensgegenstandes auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Beschluss der Gesellschafter vornehmen. Dieser Beschluss muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.

In einem solchen Fall sollten Sie dann auch die nachfolgenden Unterlagen mit zum Gewerbeamt nehmen: Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs und einen Handelsregisterauszug.

Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne dazu das Gewerbeamt und/oder Ihr Notar.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
September 2013

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