Antwort
Sie können den Sitz Ihres Unternehmens - und damit den Ort der Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit - frei bestimmen und festlegen. Er ist nicht abhängig von Ihrem Wohnsitz > auch nicht bei einer natürlichen Person.
Allerdings muss der Sitz des Unternehmens auch in der Gewerbeanmeldung angegeben werden und aus dieser ersichtlich sein. Wichtig ist dabei eine sog. „ladefähige Anschrift“ > d.h., dass das Unternehmen an der angemeldeten Adresse auch erreichbar ist.
Ist dasselbe Gewerbeamt für Wohnort und neuem Geschäftssitz zuständig, müssen Sie lediglich eine Gewerbeummeldung (Sitzverlegung) vornehmen. Ansonsten ist eine Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit beim bisherigen Gewerbeamt und folgend eine Neuanmeldung - beim künftig zuständigen Gewerbeamt - nötig.
Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit.
Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
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c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Januar 2018
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