Frage
In Kürze möchte ich ein Gewerbe anmelden. Um z.B. eine freie Firmierung nutzen zu können (Verwendung laut IHK ok) wollte ich mich als Kaufmann$$ ins Handelsregister eintragen lassen. Bzgl. der Abläufe komme ich zu Problemen: Um voll handlungsfähig zu werden, möchte ich das Gewerbe anmelden. Dafür benötigt man zwingend die Geschäftsadresse, sowohl für Anmeldung als auch HR-Eintrag. Meine Geschäftsräumlichkeiten kann ich aber erst ab 1.11. anmieten. So habe ich keine Ahnung, wie ich das Adressproblem jetzt lösen soll. Ich kann für die Anmeldung und HR-Eintragung ja noch nicht die neue Adresse angeben, oder doch? Gebe ich aber erst z.B. meine private Adresse an, dann muss ich alles kurz darauf direkt wieder ändern lassen (insbesondere HR-Eintrag dann extrem kostenintensiv durch Notarpflicht). Wenn ich aufgrund der Kosten zunächst auf einen HR-Eintrag verzichte und mich vorläufig nur als Kleinunternehmer anmelde, kann ich die Firmierung nicht nutzen. Was kann ich tun?