Toningenieur: Gewerbe anmelden?
Frage
Ich habe vor kurzem meinen Abschluss als Toningenieur an einer privaten Hochschule gemacht und würde gerne, da der Arbeitsmarkt in diesem Bereich für Festanstellungen deutschlandweit doch eher schlecht aussieht, wissen wie eine selbständige Tätigkeit anzumelden ist und versteuern werden muss. Mein Tätigkeitsfeld soll sich dann nach Möglichkeit quer durch das ganze Berufsbild eines Toningenieurs ziehen, sprich angefangen von der Post-Produktion über Studioaufnahme von Sprechern/Bands bis hin zur Live-Mischung von Konzerten, Lesungen, Comedy Acts oder ähnlichem. Alles im Rahmen einer "freien Mitarbeit" - sprich ein Kunde (egal ob eine Firma oder Privatperson) tritt an mich heran wegen eines Auftrags im o.g. Bereich und ich erfülle dann für ihn diese Leistung soweit es mir möglich ist. Die reine Planung von "Events" bzw. die reine Beratung zur Durchführung solcher soll nicht zu meinen Dienstleistungen gehören.
Antwort
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/Fortsetzungsabsicht gefordert. Weitere Informationen erteilt Ihnen das örtliche Gewerbeamt. Der Behördenfinder kann Ihnen dabei behilflich sein den richtigen Ansprechpartner zu finden: www.behoerdenfinder.de
Quelle: Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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September 2016
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