Schilderprägung in Kombination mit Kiosk: Genehmigungen?
Frage
Ich hätte gern nähere Informationen zur Eröffnung eines Gewerbes für Schilderprägung.
- Was benötigt man für Zulassungen / Anträge / Dokumente zur Eröffnung eines solchen Gewerbezweigs?
- Ist es möglich, einen Kiosk zu führen in Kombination mit einer Schilderprägestelle?
- Welche Anforderungen gibt es insgesamt?
Antwort
Sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt, reicht eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde / Landratsamt oder Stadtverwaltung. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Zulassung. Sofern auch KFZ-Kennzeichen oder Straßenverkehrszeichen geprägt werden sollen, müssen diese natürlich den jeweiligen Anforderungen, z.B. Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. DIN-Norm DIN 74069 entsprechen.
Die Kombination mit einer Verkaufsstelle (unabhängig von der Größe: Kiosk oder Ladenlokal) für andere Produkte ist natürlich möglich. Sofern alkoholische Getränke und frisch zubereitete – in der Regel unverpackte Speisen (Wurstsemmeln o.ä.) – verkauft werden sollen, bedarf es dafür allerdings entsprechender Genehmigungen. Dies erfolgt im Rahmen einer Gewerbeerweiterung Ihres Einzelhandelsunternehmens beim zuständigen Gewerbeamt. Ob ggf. auch bauliche Vorkehrungen genehmigungsbedürftig sind, muss vor Ort entschieden werden und hängt von der Art der verkauften Speisen ab. Hier sind auch Hygienevorschriften und entsprechende Unterweisungen durch z.B. die IHK zu beachten.
Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
Stand:
Februar 2023
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