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Reinigungsfirma gründen: Anmeldung? Erste Schritte?

Frage

Mit zwei Freunden möchte ich eine Reinigungsfirma eröffnen. Wie kommen wir zu unserem Gewerbe? Was brauchen wir? Was für ein Gewerbe soll das sein (GbR, GmbH, AG)? Wir haben Startkapital von 10.000 Euro. Welche Möglichkeiten haben wir?

Antwort

Wenn Sie sich mit einer Reinigungsfirma selbständig machen möchten, brauchen Sie auf jeden Fall einen Gewerbeschein i.S. einer Gewerbeanmeldung – unabhängig von der Rechtsform.

Dies ist insoweit nötig, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und diese ist bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt vor Ort anzumelden. Die Kosten liegen hierfür in der Regel bei 20 - 50 Euro.

Welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie auf der Website des Gewerbeamtes nachlesen – oft ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

In der Regel müssen Sie und Ihre Partner bei der Gewerbeanmeldung folgende Unterlagen vorlegen:

  • ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung (online bei der Website der Behörde zu finden)
  • Nachweis der Identität (z.B.: Personalausweis oder Reisepass)

(Online: Identifizierung zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren)

Gedanken sollten Sie sich vorab machen, über

  • den Namen des Unternehmens (dieser ist durchweg auch abhängig von der Rechtsform - d.h. ob Sie z.B. die Namen der Inhaber mit aufführen müssen oder einen „Fantasienamen“ nutzen dürfen)
  • den Gesellschaftszweck (was wollen Sie alles anbieten!?)
  • den Sitz der Gesellschaft (wo soll der Geschäftssitz sein!? – dies ist dann auch die Zustelladresse für Post etc.)

Je nach dem, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, müssen Sie auch die Gesellschafterverträge vorlegen.

Grundsätzlich sind Sie in der Wahl der Rechtsform frei und haben hier – neben der klassischen Unterteilung in „Kapitalgesellschaften“ (z.B. GmbH, UG oder AG) – mit einer begrenzten Haftung auf das Stammkapital – und „Personengesellschaften“ (z.B. GbR, KG oder OHG) – mit einer persönlichen Haftung – eine Vielzahl von Möglichkeiten. Es gibt auch „Mischformen“ (wie z.B. die GmbH & Co.KG oder UG & CO.KG). Letztlich hängt es von mehreren Faktoren ab, welche die für Sie bzw. auf Sie und Ihr Vorhaben passende Rechtsform ist.

Da dies gerade bei drei Partnern durchweg ein zentrales Thema ist, empfehlen wir Ihnen hier dringend, sich in Sachen Rechtsform und der jeweiligen Vor- und Nachteile im Detail von einem Steuerberater beraten zu lassen. Diese Beratung ist unter anderem auch für die Themen wie laufende Kosten, Formalien, rechtliche Gegebenheiten, Steuern etc. wichtig. Genauer werden dann auch die jeweiligen Haftungen und Gewinnbeteiligungen besprochen.

Regeln sollten Sie – so oder so – bei drei Partnern, mit welchen Mehrheiten Entscheidungen getroffen werden sollen und wer welche Entscheidungskompetenzen hat.

Eine Vorabkalkulation aller anfallenden Kosten hilft Ihnen dabei, Ihr Vorhaben genauer zu planen und nicht „böse überrascht“ zu werden.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH

Stand:
April 2020

Tipps der Redaktion:

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