Antwort
Möchten Sie ein Piercing-Studio eröffnen, so müssen Sie die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Es handelt sich hierbei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Sie können sich bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer beraten lassen, welche Voraussetzungen Sie für die Eröffnung eines Studios benötigen.
Viele Bundesländer bieten Existenzgründern eine geförderte Vorgründungsberatung an. Im Saarland gibt es das Programm „Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)“. Gefördert werden mit diesem Programm Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Weitere Informationen sowie den Ansprechpartner für dieses Programm finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.
Hilfreiche Informationen zu einer Kleingründung finden Sie auch im BMWi-Existenzgründungsportal.
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2019
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