Navigation

Piercing-Studio eröffnen: erste Schritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe vor, ein kleines Piercing-Studio als Kleingewerbe zu eröffnen. Wo muss ich mich überall anmelden? Ist dies ein Freier Beruf? Gibt es in dieser Hinsicht irgendwas zu beachten? Es ist halt kein klassischer Ausbildungsberuf wie man es kennt - sondern Schulungen, Seminare und Erfahrungswerte.

Antwort

Möchten Sie ein Piercing-Studio eröffnen, so müssen Sie die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Es handelt sich hierbei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Sie können sich bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer beraten lassen, welche Voraussetzungen Sie für die Eröffnung eines Studios benötigen.

Viele Bundesländer bieten Existenzgründern eine geförderte Vorgründungsberatung an. Im Saarland gibt es das Programm „Beratung von Existenzgründern sowie zur Unternehmensnachfolge (Beratungsprogramm Saarland)“. Gefördert werden mit diesem Programm Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Weitere Informationen sowie den Ansprechpartner für dieses Programm finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

Hilfreiche Informationen zu einer Kleingründung finden Sie auch im BMWi-Existenzgründungsportal.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben