Nutzpflanzen in Wohnung anbauen: Anmeldung?
Frage
Ich plane, mich mit dem Anzüchten von Kultur / Nutzpflanzen wie z.B. Erbsen, Radieschen und Brokkoli vorerst nebenberuflich selbständig zu machen. Die Pflanzen werden jung geerntet, gewaschen und verkauft. Das Ganze geschieht vorerst in einem leerstehenden Zimmer meiner Wohnung. Meine angestrebte Zielgruppe sind Restaurants und Gaststätten in der näheren Umgebung (25 km), die mit diesem PowerFood Ihre Produkte optisch aufwerten, sowie auch geschmacklich verfeinern können. Nun habe ich mich in Bezug auf die Gewerbeanmeldung kundig gemacht, jedoch ist mir nicht zu 100% klar, ob dies unter den Urproduktionsparagraph fällt. Des Weiteren benötige ich Hilfestellung, bei welchen Institutionen (Finanzamt etc.), ich mein Gewerbe anzumelden habe. Und welche rechtlichen Schritte zu unternehmen sind? Können Sie mir diesbezüglich weiterhelfen?
Antwort
Grundsätzlich sind folgende Schritte zu unternehmen:
- In erster Linie hat die Frage, ob Ihr Vorhaben als Urproduktion anerkannt wird oder nicht, vor allem steuerliche Konsequenzen und ist vor diesem Hintergrund primär mit dem für Sie zuständigen Finanzamt abzuklären (siehe hierzu auch den Forumsbeitrag von Herrn Dykiert. Aus praktischer Sicht würden wir Ihnen ergänzend eine Abstimmung mit dem für Sie zuständigen Gewerbeamt empfehlen. Interessant wird die Sache dann, wenn unterschiedliche Meinungen herrschen. Sorgen Sie in diesem Fall für eine Abstimmung der Ämter untereinander.
- Nachfolgend sind entweder die Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder (sollten Sie unter die Urproduktion fallen) nur der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.
- Falls Sie zur Miete wohnen: Klären Sie in jedem Fall mit Ihrem Vermieter, ob Sie die Räume für den Gartenbau nutzen dürfen.
- Finanzplanung & Anm.: Erstellen Sie zumindest einen überschlägigen Finanzplan. Ich denke, Sie müssen eine überragende Qualität oder sonstige Alleinstellungsmerkmale bieten, um als Lieferant für gehobene Gastronomie in Frage zu kommen. Grundsätzlich würde ich erst mit den Gastronomen/ Chefköchen sprechen (Sie haben einen Käufer bevor Sie das Produkt haben und können ggf. noch auf dessen Wüsche eingehen - z.B. auch hinsichtlich Menge) und dann mit einer Kalkulation beginnen. Erst im Nachgang würde ich die ganze Bürokratie erledigen. Sollten Sie UV-Lampen zum Einsatz bringen, denken Sie an die Stromrechnung in Ihrer Finanzplanung (der extreme -und damit auffällige- Strombedarf ist schon so manchem Indoor-Pflanzen-Züchter zum Verhängnis geworden)! Planen Sie alle weiteren Kostenpunkte möglichst genau!
Quelle:
Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Stand:
Februar 2020
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