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Mobile Lebensberatung/Coaching: Reisegewerbe?

Frage

Wenn ich Lebensberatung/Coaching anmelde, ist das Gewerbeamt zuständig. Da ich aber keinen Raum habe, möchte ich dies als mobile Lebensberatung/Coaching anbieten. Vor etwa 15 Jahren war dies möglich. Nun sagt mir das Gewerbeamt, es wäre nicht möglich - es müsse eine feste Betriebsstätte angemeldet werden. Dies möchte ich aber nicht, weil ich (wie beschrieben) keinen Raum in der Wohnung habe, den ich nutzen kann und mir dann gewerbliche Müllgebühren anfallen, die ich gar nicht verursache. Kann mobile Lebensberatung/Coaching ein Reisegewerbe sein?

Antwort

Bei Anmeldung einer mobilen Lebensberatung gibt es unseres Erachtens grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Gesetzt dem Fall die Beratung soll von Zuhause aus und auf Bestellung/Terminvereinbarung stattfinden, muss ein stehendes Gewerbe angemeldet werden. Gewerbliche Müllgebühren sind in diesem Fall voraussichtlich nicht zu entrichten, da kein Müll verursacht wird.
  2. Die zweite Möglichkeit ist die Beantragung einer Reisegewerbekarte für die Beratung. Hierbei kann keine Terminvereinbarung erfolgen. Die Lebensberatung muss ohne vorhergehende Bestellung (d.h. von Tür zu Tür) und unmittelbar erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung ohne Gewähr ist. In jedem Fall würden wir Ihnen empfehlen, den Sachverhalt im Vorfeld der Anmeldung nochmals detailliert mit Ihrem zuständigen Gewerbeamt abzustimmen!

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Januar 2019

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