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Lebensmittel auf Märkten verkaufen: Anmeldung?

Frage

Ich plane eine nebenberufliche Selbständigkeit im Bereich Gastronomie, wobei ich eher an einen (mobilen) Marktstand denke anstatt an ein fixes Lokal. Nun würde ich mich gerne in einem ersten Schritt über zu erfüllende Voraussetzungen informieren. Bspw. benötige ich eine Gewerbeküche (und welche Voraussetzungen muss diese erfüllen), in der ich die von mir angebotenen Produkte herstellen werde oder kann ich das in meiner privaten Küche in meiner Wohnung machen? Ich habe nicht vor, Alkohol auszuschenken. Ich würde gerne vegane Speisen selbst produzieren und verkaufen. Was evtl. auch noch relevant ist: Ich lebe seit ca. sechs Monaten in Deutschland und bin österreichische Staatsbürgerin. Gibt es hier ggf. eine kostenlose Beratung, die ich in Anspruch nehmen kann?

Antwort

Für einen mobilen Marktstand benötigt man einen sog. Reisegewerbeschein, den Sie bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt) beantragen können. Neben dem entsprechenden Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis,
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
  • in Lichtbild.

Für Reisegewerbe, die eine Tätigkeit mit Lebensmitteln ausüben, muss eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz vorgelegt werden, um den Reisegewerbeschein zu erhalten. Dementsprechend müssen Sie eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachweisen können. Folgender Personenkreis muss belehrt werden:

1. Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus,
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis,
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus,
  • Eiprodukte,
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung,
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse,
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage,
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen,
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr,

und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen,

oder

2. Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Weiterhin sollten Sie eine Unterweisung zur Lebensmittelhygiene § 4 LMHV nachweisen. Siehe die Informationen der IHK München.

In jedem Fall benötigen Sie eine Gewerbeküche. Die Zubereitung von Speisen in einer privaten Küche ist für Speisen, die verkauft werden sollen, unter gar keinen Umständen möglich. Die detaillierten Anforderungen an eine Gewerbeküche finden Sie in den zwei nachfolgenden Beispiel-Links.

Kostenlose Beratung erhalte Sie von Ihrer örtlichen IHK. Wenn Sie darüber hinaus weitere Beratung benötigen, gibt es in Baden-Württemberg den sog. EXI-Gründungsgutschein. Im Rahmen dieses Vorgründungscoachings erhalten Sie einen Zuschuss zu den Beratungskosten i.H.v. 80 Prozent.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Oktober 2019

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