Navigation

Kleinunternehmerin: weitere selbständige Tätigkeit anmelden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Neben meiner Festanstellung in einem Verlag übe ich nebenberuflich eine freiberufliche Tätigkeit als Redakteurin aus, die über die Kleinunternehmerregelung läuft. Nun möchte ich zusätzlich noch privaten Sprachunterricht in Polnisch (meiner Muttersprache) anbieten, das Ganze in kleinem Rahmen - max. 2-3 Unterrichtsstunden pro Woche. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Was müsste ich bei der Steuer beachten bzw. wie muss ich das Ganze beim Finanzamt angeben? Müsste ich die EÜR hierfür in einem extra Formular machen oder ist das über meine bereits bestehende freiberufliche Tätigkeit möglich? Die Branche ist ja eine andere.

Antwort

Für den Sprachunterricht ist keine Gewerbeanmeldung notwendig, es handelt sich um eine „sonstige selbständige Tätigkeit“.

Ich denke, wenn es sich in den Grenzen wie beschrieben verhält, können Sie die Einnahmen in die Gewinnermittlung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit integrieren und die EÜR beinhaltet dies.

Sie können aber für den Sprachunterricht auch eine separate Gewinnermittlung erstellen und dann eine separate EÜR.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
März 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben