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Kleinunternehmerin: weitere selbständige Tätigkeit anmelden?

Frage

Neben meiner Festanstellung in einem Verlag übe ich nebenberuflich eine freiberufliche Tätigkeit als Redakteurin aus, die über die Kleinunternehmerregelung läuft. Nun möchte ich zusätzlich noch privaten Sprachunterricht in Polnisch (meiner Muttersprache) anbieten, das Ganze in kleinem Rahmen - max. 2-3 Unterrichtsstunden pro Woche. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Was müsste ich bei der Steuer beachten bzw. wie muss ich das Ganze beim Finanzamt angeben? Müsste ich die EÜR hierfür in einem extra Formular machen oder ist das über meine bereits bestehende freiberufliche Tätigkeit möglich? Die Branche ist ja eine andere.

Antwort

Für den Sprachunterricht ist keine Gewerbeanmeldung notwendig, es handelt sich um eine „sonstige selbständige Tätigkeit“.

Ich denke, wenn es sich in den Grenzen wie beschrieben verhält, können Sie die Einnahmen in die Gewinnermittlung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit integrieren und die EÜR beinhaltet dies.

Sie können aber für den Sprachunterricht auch eine separate Gewinnermittlung erstellen und dann eine separate EÜR.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
März 2018

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