Kleingewerbe im Bereich Garten- und Landschaftsbau: Anmeldung? Krankenversicherung?
Frage
Ich bin in Vollzeit angestellt. Gerne würde ich ein Kleingewerbe im Bereich Garten- und Landschaftsbau anmelden. Was muss ich beachten? Wie hoch ist die Anmeldegebühr? Was muss ich mitbringen? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Stimmt es, dass es die einfache Buchführung ist? Wie sieht es aus mit Gewinn?
Antwort
Um mit der selbständigen Tätigkeit beginnen zu können, müssen Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Wie hoch die Gebühr für die Anmeldung ist, erfahren Sie auch bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Zur Gewerbeanmeldung nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Wählen Sie keine andere Unternehmensform, so sind Sie mit der Anmeldung des Gewerbes ein Einzelunternehmer. Als Einzelunternehmer können Sie die einfache Buchführung durchführen. Die einfache Buchführung wird durch eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausgewertet, also durch eine Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Mit dieser ermitteln Sie auch Ihren Gewinn. Die Einnahmeüberschussrechnung übermitteln Sie mit Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt.
Sie sollten die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenkasse mitteilen. Diese wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2017
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