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Kleingewerbe anmelden: Anmeldeverfahren?

Frage

Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden (Vermittlung von Werbeflächen auf privaten Grundstücken). Was erwartet mich nach der Anmeldung? Welche Unterlagen werden mir zugesendet? Welche Beiträge sind zu zahlen und wie hoch?

Antwort

Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie Folgendes beachten:
Sollten Sie die selbständige Tätigkeit neben einem Beschäftigungsverhältnis ausüben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Zudem empfiehlt es sich das Einverständnis des Arbeitgebers schriftlich geben zu lassen.

Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Sie finden diese Regelung im § 14 der Gewerbeordnung. Über das Gewerbeamt können Sie zudem prüfen lassen, ob es sich tatsächlich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Diese wird anhand des Einzelfalls prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Tätigkeit im Haupterwerb oder im Nebenerwerb handelt. Haben Sie weitere allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, so können Sie diese gerne an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der folgenden Rufnummer 030 340 60 66 01 Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18 Uhr richten.

Eine wichtige Frage, die Sie vor der Gründung klären müssen, ist die Wahl der passenden Rechtsform. Bei dieser Entscheidung sollten Sie alle rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und persönlichen Folgen gegeneinander abwägen. Informationen zu Rechtsformen finden Sie in unserer GründerZeiten Nr. 11: Rechtsformen (PDF, 1.006  KB), in der eine Übersicht über mögliche Rechtsformen enthalten ist.

Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahmeüberschussrechnung, die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab.

Auf unserer Internetseite www.existenzgruender.de finden Sie viele nützliche Informationen, Übersichten und Hilfsangebote. Unter www.existenzgruender.de gibt es weiterführende Informationen zu Kleinst- und Teilzeitgründungen. Im Themenbereich „Weg in die Selbständigkeit“ erhalten Sie Hinweise zu erforderlichen Gründungsschritten.

Für weitere Informationen können Sie unsere Publikationen, wie z.B. unsere „GründerZeiten“ oder die Broschüre „Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“ kostenfrei bestellen oder auch direkt downloaden (www.existenzgruender.de).
Z.B. gibt es in unseren „GründerZeiten“ Informationen zu folgenden Themen:
GründerZeiten Nr. 24: Anmeldungen, Recht und Verträge (PDF, 835  KB)
GründerZeiten Nr. 09: Steuern (PDF, 513  KB)
GründerZeiten Nr. 05: Versicherungen (PDF, 790  KB)

Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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