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Kein Wohnsitz in Deutschland: Unternehmen gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Kann ich ohne Wohnsitz in Deutschland: 1. in Deutschland ein Gewerbe/Unternehmen gründen (lebe zurzeit in USA, demnächst in Hongkong)? 2. Existenzgründerzuschüsse für dieses Unternehmen beantragen?

Antwort

Eine verbindliche Einschätzung ist an dieser Stelle nicht möglich.

Gesellschafter einer Gesellschaft deutschen Rechts - etwa einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) - können grundsätzlich auch Personen mit Wohnsitz im Ausland werden. Unter anderem Kaufmänner im Sinne des Handelsgesetzbuches, GmbH und UG (haftungsbeschränkt) benötigen allerdings unter anderem eine inländische Geschäftsanschrift in Deutschland. Nach der Gesetzesbegründung dieses 2008 eingeführten Erfordernisses wird dies regelmäßig die Anschrift des Geschäftslokals o.ä. sein. Bei Gesellschaften (z.B. einer GmbH oder UG) mit Verwaltungssitz im Ausland kommt in solchen Fällen nach der Gesetzesbegründung die (inländische) Wohnanschrift eines Geschäftsführers oder eines Gesellschafters (sofern dazu bereit) oder die inländische Anschrift eines als Zustellungsbevollmächtigten eingesetzten Vertreters (z.B. Steuerberater, Rechtsberater) in Betracht. Auch die Gewerbeanmeldung verlangt Angaben zur Anschrift in Deutschland.

Für individuellen Rat in diesen Fragen sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt, einen Notar (falls für Ihr Unternehmen eine Handelsregistereintragung nötig ist) und an das Gewerbeamt im Ort des zukünftigen Unternehmens in Deutschland wenden. Die Industrie- und Handelskammern bieten darüber hinaus individuelle Existenzgründungsberatung an.

Quelle:
Germany Trade & Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
www.gtai.de
Juni 2015

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