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Hotel auf Mallorca – Unternehmenssitz in Deutschland?

Frage

Ich möchte mich selbständig machen im Gastgewerbe / Hotellerie und ein Hotel auf Mallorca pachten. Kann ich dafür eine Firma gründen mit Sitz in Deutschland? Mein Hauptwohnsitz ist Deutschland und die Firma sollen auch hier in Deutschland ihren Hauptsitz haben sowie mit dem Firmengebäude das Hotel auf Mallorca. Wie ist das dann mit den Angestellten: Laufen die über deutsches Steuerrecht und Arbeitsrecht etc.?

Antwort

Dem Betrieb eines Hotels auf Mallorca von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland aus steht nichts entgegen. Welche Rechtsvorschriften für die Angestellten einschlägig sind, richtet sich danach, ob sie vor Ort in Spanien angestellt werden und dort auch wohnhaft sind oder ob es sich um solche Angestellte handelt, die von Deutschland aus nach Spanien entsandt werden. Im ersteren Fall sind spanische Vorschriften maßgeblich, im zweiten Fall unter Umständen auch deutsche Vorschriften. Einkommensteuerrechtlich ist entscheidend, über welche Zeiträume sich der Arbeitnehmer in Spanien bzw. Deutschland aufhält (183-Tage-Regelung). Arbeitsrechtlich sind (bei ausschließlicher Tätigkeit in Spanien) die spanischen arbeitsrechtlichen Vorschriften anwendbar, es sei denn, es ist deutsches Arbeitsrecht vereinbart. Sozialversicherungsrechtlich richtet sich dies nach europarechtlichen Vorschriften. Entsprechende Ausführungen können Sie dem anliegenden Link entnehmen: www.gtai.de

Quelle:
Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Januar 2015

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