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Hostel oder Jugendherberge eröffnen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe vor, Übernachtungen anzubieten - also ähnlich einem Hostel oder einer Jugendherberge. Was muss ich dabei beachten, wenn ich dies als Gewerbe betreiben will? Gibt es da spezielle Genehmigungen zwecks Hygiene oder was ist sonstiges zu beachten? Dazu würde ich einen Raum mieten und diesen dann entsprechend einrichten.

Antwort

Das Gewerbe selbst bedarf keiner besonderen Genehmigung. Die Räumlichkeiten müssen jedoch den für Übernachtungsbetriebe geltenden Vorschriften (Brandschutz, Hygiene usw.) entsprechen. Klären Sie das bitte mit dem zuständigen Bauordnungsamt ab, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Das Bauordnungsamt wird Ihnen allerdings nur Auskunft geben, wenn Sie eine Vollmacht des Vermieters vorlegen oder dieser mitkommt. Manche Bauordnungsämter berechnen für die Auskünfte Gebühren.

Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
April 2016

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