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Eine Gewerbeanmeldung für zwei verschiedene Geschäftstätigkeiten?

Frage

Kann ich mit einer Gewerbeanmeldung zwei vollkommen unterschiedliche Geschäftstätigkeiten verfolgen? Ich plane, ein eigenes Modelabel zu gründen. Meine gegenwärtige Tätigkeit ist jedoch im Bereich Unternehmenstraining (als Angestellter in einem Unternehmen), was ich gerne auch weiterhin gelegentlich machen würde. Wenn möglich würde ich es jedoch vermeiden wollen, zwei Gewerbe anmelden zu müssen, da dies zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Können Sie mir hierzu eine Lösung vorschlagen?

Antwort

Nach § 14 I Gewerbeordnung (GewO) besteht für jedes stehende Gewerbe Anmeldungspflicht. Die juristische Kommentarliteratur geht dabei davon aus, dass, wenn mehrere Gewerbe begonnen werden, jedes gesondert anzuzeigen ist. Eine Ausnahme gilt für den Zubehörhandel - zum Beispiel, wenn der Kinobetreiber dort in geringem Umfang Snacks verkauft. Wenn die von Ihnen bearbeiteten Bereiche keine Überschneidungen aufweisen, kommen Sie um die zweite Anmeldung wohl nicht herum.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Februar 2015

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