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Gewerbeanmeldung: Tätigkeitsbeschreibung?

Frage

Wie genau muss die Tätigkeitsbeschreibung in der Gewerbeanmeldung sein? Muss angegeben werden, dass auch online und auf Märkten verkauft wird oder reicht zum Beispiel Herstellung und Verkauf von xxx?

Antwort

Bei der Gewerbeanmeldung ist nicht der Vertriebsweg/Vertriebskanal (offline oder online) entscheidend - sondern die genaue Angabe der Produktgruppe(n) die hergestellt und verkauft werden sollen. Wenn Sie mehrere Produktgruppen bzw. Dienstleistungen anmelden wollen, z.B. Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln usw., können Sie diese im Rahmen einer gemeinsamen Gewerbeanmeldung angeben - Sie sollten jedoch den Schwerpunkt hervorheben. Sog. „erlaubnispflichtige Gewerbe“ müssen im Einzelnen angegeben werden und die jeweiligen Genehmigungen einzeln nachgewiesen werden.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Februar 2019

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