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Geschäftsfeld erweitern: zweites Gewerbe anmelden?

Frage

Ich bin seit neun Jahren im Bereich Print/Grafikdesign, Animation, Videoproduktion und Webdesign tätig. Seit vier Jahren arbeite ich aber an Produktentwicklungen nebenbei und möchte bald sowohl produzieren lassen als auch verkaufen im Einzel- und Onlinehandel. Dazu gehören Dekoartikel, Brettspiele und zukünftig weitere Produkte. Ebenso dazu gehört der Import von Waren. Außerdem biete ich ab diesem Jahr auch Produktfotografie und Werbefilme an. Meine Dienstleistung und Waren erstrecken sich also über mehrere Geschäftsfelder. Aktuell bin ich e.K. im Handelsregister (Hauptfeld Mediendesign). Muss ich nun mein Gewerbe „erweitern“ oder ein zweites gründen? Bei 1: Erweitere ich nur im Gewerbeschein oder auch im Handelsregister? Bei 2: Umsätze sind erst in 1-2 Jahren zu erwarten, erstmal heißt es investieren und erfinden. Die Betriebsausgaben müssen jedoch absetzbar sein. Ohne Umsatz ist das nicht möglich, habe bis dato alle Ausgaben (auch außerhalb Tätigkeitsfeld) über mein Mediengewerbe abgesetzt.

Antwort

Sie müssen nicht zwingend ein zweites Gewerbe anmelden, denn nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es „nur“ notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen.

D.h., wenn zusätzlich zu Ihrer derzeitigen Dienstleistung (Mediendesign) Waren angeboten werden sollen, die nicht mit der ursprünglichen Gewerbe-Anmeldung übereinstimmen bzw. damit erfasst sind, können Sie diese Änderung i.S. von Ergänzung mit einer Gewerbe-Ummeldung bzw.-Erweiterung abdecken, ohne ein neues Gewerbe anmelden zu müssen.

Dies würde in Ihrem Fall zutreffen, wenn Sie den Handel mit z.B. Dekoartikeln, Brettspielen zusätzlich in Ihre bestehende Gewerbeanmeldung mit aufnehmen lassen.

Vorzunehmen ist dies bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt, wo Sie bereits Ihre erste Gewerbeanmeldung gemacht haben.

Wenn dies geschehen ist, müssen die entsprechenden Erweiterungen (da Sie bereits eingetragener Kaufmann (e.K.) im Handelsregister sind) auch im Handelsregister geändert bzw. eingetragen werden.

Die Anmeldung der Änderungen im Handelsregister muss notariell erfolgen - vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem Notar.

Die Kosten (besser Betriebsausgaben), die schon vor der Gewerbeummeldung entstanden sind, können Sie in Form der vorweggenommenen Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen. Allerdings muss ein erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsquelle existieren. Damit die Kosten vom Finanzamt auch anerkannt werden, müssen Sie die entsprechenden Belege sammeln und vorlegen können. Um später Ihre Umsätze deklarieren zu können, sollten Sie in Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung eine entsprechende Aufteilung der Erlöskonten vornehmen lassen.

Grundsätzlich würden wir Ihnen insoweit empfehlen, die Gewerbeummeldung bzw. Erweiterung möglichst kurzfristig umzusetzen (inkl. der Anmeldung zum Handelsregister), denn dann können Sie alle Betriebsausgaben bereits komplett über die e.K. absetzen, auch wenn für manche Teilgeschäftsbereiche die Umsätze erst später realisiert werden.

Wir empfehlen Ihnen hier noch einmal im Detail Rücksprache mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater zu halten.

Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH

Stand:
Juli 2018

Tipps der Redaktion:

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