Navigation

Freiberuflerin: gewerbliche Zweitgründung anmelden?

Frage

Ich bin Kostümbildnerin für TV und Film und über die Künstlersozialkasse versichert. Ich habe als Freiberuflerin eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Nun würde ich sehr gerne in meinem Atelier von mir handgesiedete, zertifizierte Seifen verkaufen. Kann ich dies über meine bestehende Steuernummer tun oder muss ich ein Unternehmen gründen und eine neue Steuernummer beantragen?

Antwort

Zuerst einmal ist es wichtig hervorzuheben, dass Sie grundsätzlich, sobald Sie Produkte herstellen und vertreiben oder damit handeln, ein Gewerbe betreiben und damit faktisch eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die von Ihnen geplante Tätigkeit ist somit bei Ihrer Gemeinde anzeige- bzw. anmeldepflichtig. Die Gewerbeanmeldung können Sie schriftlich oder elektronisch bei der Gemeindeverwaltung, in welcher Sie Ihren Wohnsitz haben, beziehungsweise Ihr Unternehmen als Gewerbe betreiben möchten, vornehmen.

Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung (online bei der Website der Behörde zu finden)
  • Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • (Online: Identifizierung zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren)

Als Kostümbildnerin und somit Freiberuflerin, waren Sie dazu bis dato noch nicht verpflichtet und mussten Ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anmelden.

Neben der für Ihre zusätzliche Tätigkeit notwendigen Gewerbeanmeldung (womit Sie dann ein Einzelunternehmen betreiben!), könnten Sie nunmehr auch darüber nachdenken, sich im Handelsregister - als e.K. (Eingetragener Kaufmann) - eintragen zu lassen. Dies ist nicht zwingend notwendig, könnte aber möglicherweise für Ihr Vorhaben sinnvoll sein. Bitte lassen Sie sich hier von Ihrem Steuerberater entsprechend beraten.

Mit der Steuernummer, unter der Sie Ihre Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) angeben, müssen Sie dann auch ihre gewerblichen Einkünfte (§15 EStG) angeben. Sie brauchen daher keine extra Steuernummer für Ihre Einkommensteuererklärung.

Im direkten Zusammenhang mit Ihrer geplanten Tätigkeit als Seifensiederin existieren jedoch zusätzliche Vorschriften, die Sie beachten müssen, damit Sie die geplante Tätigkeit auch ausüben dürfen - dafür genügt die Gewerbeanmeldung der Tätigkeit alleine nicht! Die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen sind von Ihnen einzuhalten.

Die Herstellung und der Vertrieb von Seife erfolgt aufgrund der Rechtsgrundlage der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 vom 30. November 2009 (EUKosmetikV). Sie betrifft sowohl die Herstellung als auch den Handel von Kosmetika. Der Beruf und die Ausübung als Seifensiederin fällt unter die Branche der Naturkosmetik. Beim Herstellen und Inverkehrbringen von Naturseifen sind vor allem rechtliche Vorgaben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und der Kosmetikverordnung zu beachten. Hierzu können Sie sich beim IKW (Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.) informieren.

Ausführlichere Informationen zu den jeweiligen rechtlichen Grundlagen (z.B. Notifizierung, gesetzliche Regelungen bei Inhaltsstoffen, Kennzeichnung uvm.) für die Herstellung und den Vertrieb von Kosmetikartikeln, finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: https://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/02_Kosmetik/bgs_Kosmetik_node.html

Ein Tipp von uns dazu noch zusätzlich:
Eine Vorabkalkulation aller anfallenden Kosten (inkl. etwaiger Kosten zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen und zum Betrieb des Einzelunternehmens!) hilft Ihnen, Ihr Vorhaben genauer zu planen und vorab zu überlegen, ob die geplante Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll ist.

Hier empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, Ihr Vorhaben mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
März 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben